AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und der Firma My Event KG Daimlerstr.20, 73037 GP/Ursenwang  Geschäftsführer Thomas Zschiesche2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung einer Hüpfburg. Angegeben werden Auf- und Abbau, Adresse der Rechnung, Aktionsort, sowie die Kosten für die Aktion und der Strombedarf.

3 BestirnmungsgemäBer Einsatz
Die Geräte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, [z.B. GEMA, GEZ, Künstler Sozialkasse usw.], für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

4 Aufbau und Abbau
Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Die Haftung für das Hilfspersonal liegt im Verantwortungsbereich des Mieters. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer, [Kein Schotter, roter Sand oder Tartan.] mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrtshöhe bis 3,80 m Höhe. Eine Verankerung mit Erdnägeln, kann bei Bedarf erforderlich sein. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet in vollem Umfang für verspätete Rücklieferung.

5 Betreuung der Attraktionen durch den Mieter
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

6 Energiebedarf
Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit mindestens ein Stromanschluss, 230V / 16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung, in maximal 20 m Entfernung zum Aufstellort des jeweiligen Geräts benötigt und vom Mieter bereitgestellt.

7 Haftung
Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die Benutzung von Luftkissen ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nach- berechnung.

8 Ausfall von Geräten
Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die Hüpfburg. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch oder per Email(myevent@gmx.de) zu benachrichtigen.9 Verbindlichkeit, Storno
Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen bis 8 Tage vor der Veranstaltung [ Absagen oder Verschieben ] durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen [ weniger als zwei Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin ] werden 80% des vereinbarten Mietpreises berechnet. Bei Abbruch während der Veranstaltung werden dem Mieter nur die eingesparten Lohnkosten gutgeschrieben.

10 Wetterrisiko
Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter.

11 Zahlung
Der Rechnungsendbetrag ist zahlbar ohne Abzug binnen 7 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Neukunden immer Barzahlung beim Aufbau. Der Vermieter behält sich das Recht vor auf Barzahlung des Mieters zu bestehen. Eventuelle Teil- oder Kautionszahlungen sind vor Aufbau oder Aushändigung der Mietsachen zu entrichten.

12 Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Mietgegenständen der Firma My Event KG gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters

13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.

14 Gerichtsstand
Amtsgericht Ulm HRA : 723549